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Korruptionsprävention im THW
Grundsätze zur Korruptionsprävention im THW
Korruption ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Sie untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie, den Rechtstaat und die
Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen. Elementarer Bestandteil jedes Rechtsstaates ist eine verlässliche, sich allein an sachlichen Erfordernissen orientierende Verwaltung.
Gerade die Angehörigen des öffentlichen Dienstes müssen integer, an Gesetz und Recht gebunden, uneigennützig, nachvollziehbar und transparent handeln. Korruption fördert
die Staatsverdrossenheit und verursacht darüber hinaus hohe volkswirtschaftliche Schäden (z.B. durch Monopol- und Kartellbildung, überhöhte Preise, Steuern und Abgaben).
Deshalb müssen wir der Korruption und ihrer schädlichen Wirkung entgegen treten. Eine Ursache für den geringen Aufdeckungsgrad bei Korruptionsdelikten liegt in der besonderen,
auf Konspiration angelegten Begehungsweise und auch daran, dass es kein Opfer in der klassischen, greifbaren Form gibt. Um korrupte Handlungen verstärkt aufzudecken, ist die
öffentliche Verwaltung auf die Mitwirkung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger, Lieferanten und sonstiger Dritter angewiesen. Bund, Länder
und Gemeinden haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, der Korruption entschieden zu begegnen. Das THW als Teil der Öffentlichen Verwaltung nimmt sich hiervon nicht aus.
Das THW ist gegen Korruption.
Grundsätze für integres und transparentes Handeln
Wesentliche Elemente der Präventionsstrategie der Bundesregierung sind in der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom
30. Juli 2004, dem Verhaltenskodex gegen Korruption, dem Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen und Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung
enthalten.
Rechtsgrundlagen:
Ansprechpersonen für Korruptionsprävention im THW
In den Dienststellen der Landesbeauftragten, der THW-Bundesschule und der THW-Leitung (Gesamtverantwortung) gibt es jeweils eine Ansprechperson für Korruptionsprävention,
die für die Beratung zur Verfügung steht. Angehörige des THW, aber auch Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen zur Korruptionsprävention oder mit Hinweisen auf einen
möglichen Korruptionsverdacht vertrauensvoll an die Ansprechpersonen wenden. Die Ansprechpersonen sind in ihrer Funktion weisungsunabhängig.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zur Korruptionsprävention?
Ansprechperson für Korruptionsprävention im Landesverband Sachsen,Thüringen ist Detlef Heitsch. Bei Fragen oder Anmerkungen zur Korruptionsprävention hat er immer ein offenes Ohr.
Herr Detlef Heitsch
Ansprechperson für Korruptionsprävention
Geschwister-Scholl-Straße 2
04600 Altenburg
Telefon: (0 34 47) 56 84 45
E-Mail: korruptionspraevention.lvsnth [at]
thw.de
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